Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Anmeldevorgang

Frage: Kann ich mein Kind jederzeit oder nur zu Beginn eines Schulhalbjahres anmelden?

Jeder Schüler bekommt innerhalb einer Woche seinen kostenlosen Probeunterrichtsplatz. Will der Schüler nach der Probestunde weiter am Unterricht teilnehmen, bekommt er sofort die Möglichkeit in der darauffolgenden Woche seinen festen Termin wahrzunehmen.

Die Neuanfänge im Unterricht sind nicht an Quartals- oder Semester- Stichtage geknüpft.

Jeder Schüler kann je nach Leistungsstand (egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener) oder Alter mit dem Unterricht beginnen.

Fahrgemeinschaften von Schülern, die von Ihren Eltern gebracht werden müssen, werden bevorzugt behandelt – auch wenn die Schüler in unterschiedlichen Instrumentengattungen unterrichtet werden. ( 1 Schüler Keyboard , 1 Schüler Schlagzeug……)

2. Unterrichtsausfall

Frage: Muss ich ausgefallene Unterrichtsstunden bezahlen? Gibt es Angebote für Ausweichstunden?

Grundsätzlich gibt es in unserer Musikschule keine lehrerbedingten Unterrichtsausfälle, die Sie bezahlen müssen.

Wir legen Wert darauf, dass lehrerbedingte Unterrichtsausfälle grundsätzlich nachgeholt werden, entweder in den regulären Unterrichtszeiten oder in den Ferien. Die Termine werden direkt vom Lehrer oder seiner Vertretung angeboten.

Schülerbedingte Unterrichtsausfälle können leider nicht nachgeholt werden. Sonderregelungen können z.B. bei Kuraufenthalten oder längerer Krankheit in Absprache mit der Musikschulleitung vereinbart werden.

3. Altersbeschränkungen

Frage: Ich möchte, dass mein Kind so früh wie möglich Musikunterricht erhält. Ab welchem Alter kann ich mein Kind an der Musikschule zum Unterricht anmelden?

Da erfahrungsgemäß die für den Musikunterricht nötige Konzentrationsfähigkeit sowie sensomotorische Körperbeherrschung bei Kindern in der Regel ab dem 4. Lebensjahr einsetzt, ist eine Unterrichtsaufnahme vor diesem Alter nicht sinnvoll. Für Kinder ab 4 Jahren empfehlen wir insbesondere unsere musikalische Früherziehung.

4. Kündigung

Frage: Ich möchte den Unterrichtsvertrag kündigen. Muss ich dabei bestimmte Fristen beachten?

An unserer Musikschule können Sie den Unterrichtsvertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von 12 Wochen kündigen.