Unsere Gebühren
Gebührenordnung der Musikschule Musikus
Gültig seit 1. September 2019
Die unten aufgeführten Unterrichtsgebühren beinhalten Musikunterricht während der gesetzlich festgelegten Schulzeit in Sachsen Anhalt und sind auf 12 gleiche Monatsraten umgelegt.
Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind nicht: Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre. Ein entsprechender Nachweis ist der Musikschule unaufgefordert vorzulegen.
Der Unterricht findet einmal pro Woche (je nach Tarif 20, 30 oder 45 Minuten) statt. Ausgenommen sind die Schulferien in Sachsen-Anhalt und gesetzliche Feiertage.
An unserer Musikschule werden keine Aufnahmegebühren erhoben! Die erste Probestunde ist kostenfrei.
Wenn der Unterricht zu Hause stattfinden soll, wird eine in Abhängigkeit vom Fahrziel und Fahrzeit zusätzliche Pauschale von xx ,- Euro je Unterrichtsstunde erhoben. Für das Ihnen von der Musikschule zur Verfügung gestellte Notenmaterial werden Ihnen keine Gebühren berechnet.
Musikschule
Instrumentalunterricht & Gesang
(monatliche Gebühren)
Schüler & Studenten
Einzelunterricht
20 Minuten58 Euro
30 Minuten 74 Euro
45 Minuten 60 Minuten 138 Euro 92 Euro
Partnerunterricht
30 Minuten 44 Euro 45 Minuten 56 Euro60 Minuten 82 Euro
Erwachsene
Einzelunterricht
20 Minuten 68 Euro
30 Minuten 84 Euro
45 Minuten 104 Euro
60 Minuten 162 Euro
Partnerunterricht
30 Minuten 54 Euro
45 Minuten 68Euro
60 Minuten 88 Euro
Musikalische Früherziehung in Gruppen
(monatliche Gebühren)
Gruppenunterricht
jeweils 45 Minuten
bis 10 Schüler39 Euro
in der Kita 49 Euro
Musikalische Theorieausbildung
(monatliche Gebühren)
Einzelunterricht
45 Minuten84 Euro
Gruppenunterricht
45 Minuten, ab 3 Schüler49 Euro
Bandpraxis
gemeinsames Musizieren in der Musikschulband
(monatliche Gebühren)
Gruppenunterricht
60 Minuten, bis 5 Schüler49 Euro
Schulische Nachhilfe
Schulische Förderung in den
Kernfächern
(monatliche Gebühren)
Einzelunterricht
45 Minuten 99 Euro
Gebühren- und Schulordnung der Musik- und Förderschule Musikus
Gültig seit 1. September 2022
§1 Aufnahme
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem in der Musikschule erhältlichen Anmeldeformular. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) einer gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,-€.
§2 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme der Leistungen werden Gebühren nach unserer Gebühren- und Schulordnung erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem der/die Schüler/-in den Unterricht aufnimmt und endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Gebühren für den Unterricht sind zum 1. des laufenden Monats fällig. Die Zahlung der Gebühren erfolgt mittels Sepa-Lastschriftmandates.
§3 Gebührenschuldner
Gebührenpflicht besteht für alle Schüler/-innen oder, soweit diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigte.
§4 Probestunden
Für eine erteilte Probestunde, die nicht zur Anmeldung führt, wird eine Aufwandspauschale von 15,-€ erhoben
§5 Gebühren
Gebühr (monatlich) in Euro
1. Instrumentalunterricht und Gesang 20 min. 30min. 45min. 60min.
1.1 Schüler und Studenten
Einzelunterricht 58,- 74,- 92,- 138,-
Partnerunterricht — 44,- 56,- 82,-
1.2. Erwachsene*
Einzelunterricht 68,- 84,- 104,- 162,-
Partnerunterricht — 54,- 68,- 88,-
2. Musikalische Früherziehung in Gruppen 39,-
49,-
3. Schulische Förderung in den Kernfächern 99,-
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für beispielsweise musikalische Theorieausbildung, Bandpraxis oder Kurse für Aufnahmetechnik und Musikproduktion in unserem Tonstudio. Gutscheinstunden/geschenkgutscheine können auf Wunsch individuell erworben werden.
§6 Ausfallzeiten/Rückerstattung von Gebühren
(1) Ausgefallene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig, wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte dieses zu vertreten haben.
(2) Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musik- und Förderschule zu vertreten hat, aus und besteht seitens der Schule keine Möglichkeit diesen nachzuholen, so wird das Schulgeld anteilig zu je einem 1/4 des monatlichen Betrags je ausgefallener Unterrichtsstunde erstattet.
(3) Fällt der Unterricht aus Gründen, die keiner der beiden Vertragspartner zzu vertreten hat, in einem zusammenhängenden Zeitraum von einem Monat oder länger aus, ermäßigt sich das kommende Schulgeld auf Antrag um 50% für den Zeitraum des ausgefallenen Unterrichts.
§7 Ferien und Feiertage in Sachsen-Anhalt
Während der gesetzlich festgelegten Ferien- u. Feiertage für Schulen des Landes Sachsen Anhalt findet kein Unterricht statt. Auf Anfrage kann zusätzlicher Unterricht (zum Ausgleich von Fehl- o. Ausfallstunden, wenn in Einzelfällen gesetzl. Feiertage mehrfach ungünstig zum Unterrichtsausfall führten) mit den Lehrkräften im gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden. Die Lehrkräfte sind hierbei angehalten, zusätzlichen Unterricht einzuräumen, aber nicht dazu verpflichtet.
§8 Kündigung
Die Abmeldung vom Unterricht ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum jeweiligen Monatsende bei der Musik- und Förderschule, Hagenstraße 19, 39340 Haldensleben oder per E-Mail an musikus2021@gmail.com einzureichen.
§9 Versicherungsschutz
Die Teilnahme am Unterricht in der Musik- und Förderschule sowie am MFE-Kurs in der Kita wird im Wesentlichen dem privaten Lebensbereich des Schülers/der Schülerin zugeordnet, deswegen besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Eltern haften in der Regel für ihre Kinder.
§10 Datenschutz
Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden in der elektronischen Datenverarbeitung der Musik- und Förderschule Musikus gespeichert und in Papierform verwahrt. Vor- und Familienname, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des/der Schülers/Schülerin gibt die Musik-Förderschule an die Lehrkräfte zur vereinfachten Kommunikation weiter. Ein Abgleich der Daten bzw. eine Weitergabe an Dritte findet darüber hinaus nicht statt. Soweit bei Veranstaltungen die Weitergabe persönlicher Daten vorgesehen ist, wird ggf. gesondert darauf hingewiesen.
§11 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft. Für Betsandskunden wird im gegenseitigen Einverständnis eine Übergangsregelung vereinbart.
Information zur Festsetzung der monatlichen Beträge unser Gebührenordnung
Die jährlich anfallenden Unterrichtsgebühren werden in 12 gleichbleibenden monatlichen Beträgen zum Anfang des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Für die Ermittlung der Gebührenhöhe werden die gesetzlichen Unterrichtszeiten (also keine Ferienzeiten!) und die sich somit resultierende jährliche Anzahl der Unterrichtsstunden des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt. Die Kosten für den erteilten Unterricht, zuzüglich der schulischen Verbindlichkeiten (Miete, Energie, Wasser, Werbung, Ausstattung, Wartung, Reinigung, Versicherungen, … usw.) ergeben einen anteiligen Mindestbetrag pro Schüler.
Dieser Wert wird dann in 12 gleichbleibende Monatsbeträge geteilt. Somit ergibt sich die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr, die in der Gebührenordnung ausgewiesen ist.
Diese Vorgehensweise ist an Schulen im Allgemeinen üblich und sinnvoll. Andererseits würden Ferien- u. Feiertage jeden Monat einen anderen Unterrichtsbetrag ergeben. Ständig müssten u. a. neue Gebührenbescheide und Rechnungen erstellt, Dauer- sowie Lastschriftaufträge geändert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen, weitere Bürokräfte und höhere Gebühren wären die Folgen.
*Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind nicht: Schülerinnen/Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre. Ein entsprechender Nachweis ist der Musik- und Förderschule unaufgefordert vorzulegen.